Wichtige Informationen
Allgemeine GeschäftsbedingungenZentrum für Training LindenauGültig seit 01.04.2019§1 Das Fitness-Studio steht dem Nutzer zusammen mit Anderen während der bekannt gegebenen Öffnungszeiten entsprechend seines Monatsbeitrages zur Verfügung.§2Ist das Mitglied mit seinen Monatsbeiträgen mehr als 2 Monate in Verzug, wird sofort der gesamte Mitgliedschaftsbeitrag bis Vertragsende fällig. §3Das Mitglied hat dafür Sorge zu tragen, dass das Konto immer über genügend Deckung verfügt.Wird ein Bankeinzug an das Studio zurückgegeben wird zusätzlich zum fälligen Beitrag eine Pauschalgebühr i.H.v. € 7,50 für Bankgebühren der eigenen- und der Fremdbank, sowie Bearbeitungsgebühr für Post etc. fällig.§4Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um die vereinbarte Verlängerung, wenn er nicht schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsablauf gekündigt wurde.§5 Der Mitgliedsbeitrag gilt für die ursprünglich vereinbarte Laufzeit. Wird nachträglich verkürzt, so gilt der Beitrag für die kürzere Laufzeit als von Beginn an vereinbart. Das Zentrum für Training Lindenau ist berechtigt, den dadurch entstehenden Differenzbetrag nachzufordern.(aktuelle Preise: 24 Monate 66€/Monat, 12 Monate 77€/Monat, 6 Monate 88€/Monat§6Die Verwendung und/oder Einnahme und das Handeln mit gesetzlich unzulässigen Mitteln ist im Studiobereich verboten. Bei Zuwiderhandlungen ist das Personal angewiesen, sofort bei der Polizei Anzeige zu erstatten.§7Das Studio haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle.§8Für während des Aufenthalts im Fitness-Studio aufbewahrte Gegenstände und/oder Wertsachen, auch wenn diese unter Verschluß aufbewahrt werden, wird im Falle des Verlustes keine Haftung übernommen, es sei denn, es liegt grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden des Fitness-Studios vor. §9 Der Verzehr von Fremdgetränken auf der Trainingsfläche ist nicht gestattet. Zur Nutzung stehen der Getränkeautomat und vom Zentrum für Training Lindenau ausgewählte Flaschen bereit. §10Wird ein Mitglied durch Erkrankung der Sportausübung gehindert und weist es dies durch Beibringung eines ärztlichen oder behördlichen Nachweises nach, kann die Mitgliedschaft für die Dauer der Verhinderung unterbrochen werden. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.§11Erfüllungsort sind Clubräume. Gerichtstand ist Leipzig.§12Der Wohnortwechsel und die Änderung der Bankverbindung muß dem Zentrum für Training Lindenau sofort angezeigt werden.§13Wir sind berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der wesentlichen Vertragspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Wir werden Dir in diesen Fällen eine Änderung oder Ergänzung schriftlich oder per E-Mail mindestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten mitteilen und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden. Du kannst einer solchen Änderung oder Ergänzung binnen einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung in Textform (§ 126b BGB), z.B. schriftlich oder per E-Mail (service@fitnessfirst.de) widersprechen.Bei Verstößen gegen die AGB´s kann von der Geschäftsleitung tageweise ein Hausverbot ausgesprochen werden.
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