Wichtige Informationen

1. Vertragsabschluss

1.1 Geltung der AGB
Jedes Mitglied (Vertragspartner) unterliegt den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, hiermit erkläre ich meinen Eintritt durch meine Unterschrift und erkenne die mir bekannten Geschäftsbedingungen an. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
Vertragspartner sind jene Personen, die aufgrund eines mit Bodypower Kitzingen abgeschlossenen Vertrages zur Benutzung der entsprechenden im Vertrag geregelten Leistungen berechtigt ist. Auf die Zusatzleistungen (Sauna, Kurse, usw.) hat das Mitglied bei Ausfall keinen Ersatzanspruch und auch kein Recht auf Minderung des Beitrages. Änderungen der Öffnungszeiten bzw. unserer Leistungsangebote sowie Betriebsurlaub behalten wir uns vor.

1.2 Anfrage
Die Anfrage (1. Willenserklärung) auf Benutzung der Anlage, sowie Kurse ist ein bindendes Angebot an Bodypower Kitzingen zum Abschluss eines Vertrages mit Bodypower Kitzingen. Bodypower Kitzingen kann innerhalb 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Antragstellung dieses Angebot ohne Angabe von Gründen schriftlich ablehnen. Lehnt Bodypower Kitzingen das Angebot nicht innerhalb dieser Frist ab, kommt der Vertrag zum Zeitpunkt der Antragstellung zustande. (2. Willenserklärung)

1.3 Jugendliche
Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist ein Vertrag nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Personen unter 15 Jahren ist die Benutzung der Trainingsgeräte, nur nach Vorlage eines ärztlichen Attestes und mit Trainingseinführung gestattet. Für Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr gilt unser Kindertarif. Ab dem 16. Lebensjahr wird der Erwachsenentarif berechnet. Die Beiträge werden ab dem entsprechenden Geburtstag automatisch (gemäß aktuell gültigen Beiträgen) erhöht.

1.5 Kinderbetreuung / Kinderkurse
Die Kinderbetreuung im Obergeschoss ist für die Kinder unserer Vertragspartner kostenfrei. Kinder bis zum vollendeten
2. Lebensjahr (36 Monate) können an unseren Kinderkursen/Spielfitness kostenlos teilnehmen, wenn ein Elternteil in Besitz eines Vertrages bei Bodypower Kitzingen ist. Ab 3 Jahren muss das Kind entsprechend gültigem Tarif angemeldet werden, falls es die Kinderkurse besuchen möchte.

1.6 Nachträgliche Trendsportarten
Das Bodypower Kitzingen behält sich das Recht vor, bei nachträglichen Trendsportarten, welche nach Abschluss des bestehenden Mitgliedsvertrages oder deren automatischer Verlängerung, die Nutzung durch Neuverankerung anzubieten.

1.7 Allgemeines
Die Benutzung der Fitnessgeräte geschieht auf eigene Gefahr. Der Trainingsbereich darf nur mit entsprechender Trainingskleidung (saubere Turnschuhe und Trainingskleidung ohne erhöhte Verletzungsgefahr) betreten werden. Außerdem sind die Geräte und Maschinen nach Gebrauch zu desinfizieren und vollständig abzuräumen. Grundsätzlich wird vor Trainingsbeginn eine ärztliche Untersuchung auf Sporttauglichkeit empfohlen. Anfänger sollten vor dem Training an den Geräten einen Einweisungstermin vereinbaren. Aus Sicherheitsgründen bitte nur in Anwesenheit einer zweiten Person trainieren. Das Mitglied bestätigt hiermit, dass es sportgesund ist.

1.8 Umzug
Bodypower Kitzingen hat jederzeit die Möglichkeit seine Räumlichkeit in einem Umkreis von 5 km zu verlegen.

1.9 Öffnungszeiten
Die aktuellen Öffnungszeiten sind der Homepage (www.bodypower-kitzingen.de) zu entnehmen.
Bodypower Kitzingen behält sich vor, vom 24.12 - 06.01. und an Sonn- und Feiertagen, sowie in den Ferienzeiten zu schließen.
(Die Schließung entbindet nicht von der Zahlung)

2. NUTZUNG DER ANLAGE

2.1 Zutritt nur mit Kundenausweis
Der Vertragspartner erhält einen Kundenausweis, mit welchem Zutritt zu Bodypower Kitzingen möglich ist. Weiterhin dient der Kundenausweis - soweit eine Getränkeflatrate gebucht wurde - der Bedienung der Getränkestation. Ohne Kundenausweis ist die Nutzung von Bodypower Kitzingen nicht möglich.

2.2 Hausordnungen
Bodypower Kitzingen ist berechtigt, eine für die Vertragspartner verbindliche Hausordnung für den jeweiligen Bereich aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte / der Kursräume und zur Wahrung der Rechte anderer Vertragspartner.

2.3 Trainingspersonal
Der Vertragspartner ist berechtigt, alle gebuchten Kurse die während der Öffnungszeiten angeboten werden zu nutzen. Dabei erfolgt die Betreuung der Vertragspartner durch das Trainingspersonal. Das Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes der Anlage, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Den Anordnungen des Personals ist stets Folge zu leisten.

2.4. Rolle und Band
Die Nutzung der Rollen- und Bandmassage ist kostenpflichtig und kann zum Vertrag mit aufgebucht werden.

2.5. Kurse
Kurse finden nur außerhalb der bayerischen Schulferien statt. Ausnahmen hiervon können dem jeweiligen Aushang entnommen werde. Dem Vertragspartner steht insoweit kein Kürzungsrecht zu, da die gesamten Fitness-Anlagen, insbesondere der Trainingsbereich, genutzt werden kann. Bodypower ist berechtigt, Kursinhalte zu ändern oder bestehende Kurse wegfallen zu lassen. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf die Durchführung eines bestimmten Kurses. Sollte der Vertragspartner einen Kurs in Anspruch nehmen, für welchen Extrakosten gezahlt werden, fallen diese Extrakosten bei Streichung des Kurses weg. Bei Wegfall eines Kurses besteht kein Kündigungs- oder Minderungsrecht seitens des Vertragspartners.

2.6 Datenschutz
Von Bodypower Kitzingen oder durch beauftragte Dienstleister werden personenbezogene Daten des Mitglieds erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit dies dem Zweck des Vertragsverhältnisses dient. Beim Betreten des Fitness-Bereichs erfasst und speichert Bodypower Datum, Uhrzeit und Mitgliedsnummer des Mitglieds. Diese Daten werden in anonymisierter Form zur Optimierung der Trainingsbedienungen verwendet. Bei Getränkeerwerb speichert Bodypower die gleichen Daten und darüber hinaus das erworbene Getränk, um etwaige Rückrufaktionen durchführen zu können. [trotzdem extra Blatt nötig!]

3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS

3.1 Umgang mit dem Kundenausweis
Der Vertragspartner ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung des Kundenausweises zu sorgen. Einen Verlust des Kundenausweises hat der Vertragspartner unverzüglich dem Studiopersonal zu melden. Es wird eine Gebühr i. H. v.
5,00 EUR für die Ausstellung eines neuen Ausweises und 10,00 EUR für die Ausstellung eines neuen Transponders erhoben.

3.2. Verbot der Weitergabe des Kundenausweises
Der Vertrag kann nicht an Dritte übertragen werden. Der Vertragspartner ist daher verpflichtet, den Kundenausweis ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht an Dritte zu überlassen. Im Fall eines Verstoßes gegen diese Bestimmung verpflichtet sich der Vertragspartner zur Zahlung eines pauschal Schadenersatzes in Höhe von 220,- EUR. Bodypower Kitzingen bleibt die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens vorbehalten. Weist der Vertragspartner einen geringeren als den pauschalierten Schaden nach, schuldet er lediglich den nachgewiesenen Betrag.

3.3. Änderungen von Vertragsdaten
Der Vertragspartner ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung etc.) unverzüglich an Bodypower Kitzingen mitzuteilen. Kosten, die durch die verspätete oder gar nicht erfolgte Mitteilung dieser Daten entstehen sind vom Vertragspartner, zu tragen.

3.4. Nutzung der Spinde
Die von Bodypower Kitzingen zur Verfügung gestellten verschließbaren Spinde dürfen vom Vertragspartner ausschließlich während seiner Anwesenheit in der Anlage genutzt werden. Bodypower Kitzingen ist berechtigt, darüber hinaus verwendete Spinde zu öffnen [Bedingung nötig: z.B. Ende der Woche, abends bei Schließung des Studios, …]. Nach Nutzung der Spinde ist der Schlüssel persönlich am Empfang abzugeben, bei fehlender Schlüsselabgabe oder Abhandenkommen, berechnet Bodypower eine Aufwandspauschale in Höhe von 15,- EUR, außer der Vertragspartner kann nachweisen, dass Bodypower ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

3.5. Nutzung der Kundenparkplätze
Die von Bodypower Kitzingen zur Verfügung gestellten Kundenparkplätze dürfen vom Vertragspartner ausschließlich
während seiner Anwesenheit in der Anlage genutzt werden. Bodypower Kitzingen behält sich vor, über diese Zeit hinaus belegten Parkplätzen kostenpflichtig Abschleppen zu lassen. Die daraus entstehenden Kosten trägt der Vertragspartner.

4. FÄLLIGKEIT DER MONATSBEITRÄGE / ZAHLUNGSVERZUG

4.1. Fälligkeit der monatlichen Beiträge
Der im Vertrag vereinbarte Monatsbeitrag ist pünktlich zum 01. oder zum 15. eines Monats im Voraus zahlbar. Der Beitrag ist auch dann bis zum Ablauf der Mitgliedschaft zahlbar, wenn die Leistungen nicht in Anspruch genommen werden. Die monatlichen Beiträge werden jeweils im Voraus zum 01. oder zum 15. des jeweiligen Kalendermonats (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Beitrag für den letzten anteiligen Monat der Vertragslaufzeit kann mit dem Beitrag vom Vormonat fällig gestellt werden.

4.2. Kosten bei Rückbuchungen und Zahlungsverzug
Der Vertragspartner ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten (z.B. Bankgebühren, Bankrücklastschriftgebühren u.ä.) vom Vertragspartner zu tragen. Im Falle einer nicht eingelösten Lastschrift berechnet Bodypower zusätzlich eine Mahn- bzw. Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,50 EUR.
Befindet sich der Vertragspartner mit der Zahlung von zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so ist Bodypower Kitzingen berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle sind die gesamten Beträge sofort fällig, welche sich aus den Monatsbeiträgen berechnen, die bis zur ordentlichen Kündigung anfallen würden (Vorfälligkeitsklausel)

4.3. Verzugskosten
Bodypower Kitzingen behält sich das Recht vor, dem Vertragspartner Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.

5. LAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG

5.1. Erstlaufzeit / Verlängerung
Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit gemäß der angegebenen Monate bei Vertragsabschluss. Bei einem 12 oder einem
24 - Monatsvertrag, muss der Vertrag vom Vertragspartner oder Bodypower Kitzingen spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt werden, ansonsten verlängert sich der Vertrag um 12 Monate.
Die Kündigung des Vertragspartners ist unter Angabe der Ausweisnummer gegenüber Bodypower Kitzingen, Otto-Hahn-Straße 17, 97318 Kitzingen in Textform zu erklären. Der Vertrag kann mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der vereinbarten Erstlaufzeit gekündigt werden.

5.3. Stilllegung
Eine Stilllegung ist nur mit einem Antrag möglich, dieser muss von der Geschäftsleitung akzeptiert werden. Durch die Stilllegung verlängert sich der Vertrag nach hinten, entsprechend der stillgelegten Monate.

5.4. Guthaben Mitgliedskonto
Das Guthaben auf der Mitgliedskarte wird, falls es bis zum Vertragsende nicht aufgebraucht wird, am Ende der Vertragslaufzeit mit offenen Beträgen verrechnet oder dem Mitglied auf Verlangen überwiesen. Andernfalls verjährt der Auszahlungsanspruch nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Barauszahlung findet nicht statt. [3 Jahre nach Vertragsbeendigung]

6. HAFTUNG VON BODYPOWER KITZINGEN
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Bodypower Kitzingen nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Bodypower Kitzingen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von Bodypower Kitzingen gilt. Für abhanden gekommene Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird keine Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens Bodypowers übernommen.

7. VERHALTEN IM STUDIO

7.1. Konsumverbote / verbotene Gegenstände
Es ist dem Vertragspartner untersagt, in der Anlage zu rauchen, im Fitnessbereich alkoholische Getränke oder illegale Substanzen zu konsumieren. Ferner ist es dem Vertragspartner untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Vertragspartners dienen, und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Vertragpartners erhöhen sollen (z.B. Anabolika), in die Anlage mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in der Anlage anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist Bodypower Kitzingen berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder pauschal Schadenersatz in Höhe von
220,- EUR geltend zu machen. Weist der Vertragspartner einen geringeren als den pauschalierten Schaden nach, schuldet es lediglich den nachgewiesenen Betrag.

7.2 Mitbringen von Getränken
Eigene mitgebrachte Getränke dürfen nicht im Bistro getrunken werden. In der gesamten Anlage sind Glasflaschen verboten.

7.3 Rauchen
Das Rauchen in der gesamten Anlage ist nicht gestattet.

8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1. Änderungen dieser AGB
Bodypower Kitzingen ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die
Änderungen werden wirksam, wenn Bodypower Kitzingen auf die Änderungen hinweist, der Vertragspartner die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist Bodypower Kitzingen berechtigt, den Vertrag zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.

8.2. Aufrechnungsverbot
Der Vertragspartner darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Bodypower Kitzingen aufrechnen.

8.3. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

9.Datenschutz
Siehe Anhang Extrablatt Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung.
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Bodypower Kitzingen GmbH

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